Grundbuchauszug anfordern

GRUNDBUCH
einsehen und anfordern

 

Bestellen Sie hier online Grundbuchauszüge, Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher und Bebauungspläne. Einfach Adresse eingeben und Grundbuchauszug anfordern!

Möchten Sie eine Immobilie kaufen oder veräußern, müssen Sie einen Grundbuchauszug anfordern. In einem Grundbuch werden die Eigentumsverhältnisse und mit dem Grundstück verbundene Rechte sowie mögliche auf dem Grundstück liegende Lasten schriftlich erfasst. Die Größe des Grundstücks, Durchgangs-, Geh- und Durchfahrtrechte sowie Belastungen sind ebenfalls im Grundbuch aufgeführt. In diesem Artikel erfahren Sie mehr rund um den Antrag des Grundbuchauszugs.


Das Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis, das die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks der Öffentlichkeit darlegt. Es gibt es in schriftlicher, immer häufiger aber auch in elektronischer Form. Im Grundbuchauszug werden die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige Rechte und Lasten zu einem Grundstück erfasst.


Besondere Grundbücher sind:

 - Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch als Grundbuch für Wohneigentum nach WEG,
 - Erbbaugrundbuch als Grundbuch für Erbbaurechte.


Sie können jetzt hier alle Grundbücher und Grundbuchauszüge anfordern.


Als öffentliches Register kann jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, ein Grundbuch einsehen und einen Grundbuchauszug verlangen. Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben. Das bedeutet, alle Eintragungen gelten auch dann als richtig, wenn sie mit der tatsächlichen Rechtslage nicht übereinstimmen. Der öffentliche Glaube erstreckt sich nicht

 - auf Angaben über die Größe, Wirtschaftsart und Lage des Grundstücks,
 - auf öffentliche Lasten, die auf dem Grundstück ruhen (z. B. Grundsteuer),
 - auf Eintragungen, gegen deren Richtigkeit ein Widerspruch eingetragen ist.

Wie funktioniert das Anfordern Ihres Grundbuchauszuges?

01

Als Erstes: Adressuche

 

Egal ob Adresse oder Flurstück, geben Sie einfach die Lage des Objekts ein.

Info

Wie funktioniert das Anfordern des Grundbuchauszuges?

 

Ausfüllen - Abschicken - fertig
Sparen Sie Zeit und Geld mit dem Online-Service beim Anfordern des Grundbuchs.

02

Versandadresse oder Download

 

Geben Sie Ihre Versandadresse für den Erhalt des Grundbuchs oder der Grundbuchauszüge an.

Info

Zustellung nach Anforderung per Post oder PDF

 

Nach Eingang Ihres Auftrages erhalten Sie den Grundbuchauszug mit der Post oder wahlweise als Download im Dateiformat PDF in der Regel innerhalb einer Woche.

03

Ausfüllen - Abschicken - fertig

 

Einnfach unser Formular ausfüllen und Ihre Grundbuchauszüge erhalten. EInfach, bequem und online - ganz ohne Behördengang hier anfordern.

Info

Grundbuch und Grundbuchauszug anfordern

 

Wir kümmern uns deutschlandweit um die Entgegennahme von Anforderungen zu Grundbucheinsichten.

Informatives zum Anfordern des Grundbuchs

IN

FO

IN

FO

IN

FO

IN

FO

IN

FO

Grundbuchauszug online anfordern

 

Die meisten Grundbuchämter führen mittlerweile ein elektronisches Grundbuch. Eine Online Grundbucheinsicht ist für Privatpersonen jedoch nicht möglich. Dieses Schnellverfahren ist lediglich zugelassenen Banken, Notaren, Gerichten und Behörden vorbehalten. Um Einsicht in einen Grundbuchauszug zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Grundbuchamt zu stellen und ein berechtigtes Interesse nachzuweisen.

deutschlandweite entgegennahme von Grundbuch-Anforderungen

Grundbuchamt

 

Das Amtsgericht (Grunsdbuchamt) führt ein Grundbuch für alle privaten Grundstücke eines Amtsgerichtsbezirks. Ein Rechtspfleger ist für die Pflege der einzelnen Grundbücher verantwortlich. Einzige Ausnahme ist das Bundesland Baden-Württemberg: Hier übernimmt der Amts- oder Bezirksnotar der jeweiligen Gemeinde die Aufgaben des Grundbuchamts.

Warum brauchen Sie einen Grundbuchauszug?

 

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, ist ein Auszug aus dem Grundbuch unerlässlich. Nur so können Sie beweisen, dass Sie tatsächlich Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sind. Interessenten werden den Auszug auch sehen wollen, um die genauen Eigentumsverhältnisse zu erfahren. So können Sie zeigen, dass kein Dritter Rechte an Ihrer Immobilie hat.

Es gibt noch einen zweiten Regelfall, bei dem Sie den Auszug aus dem Grundbuch vorzeigen müssen: bei der Beleihungsprüfung durch die Bank bei einer Immobilienfinanzierung. Das Institut klärt so die Eigentumsverhältnisse der Immobilie.


Wann brauche ich einen beglaubigten Auszug aus dem Grundbuch? Wann reicht ein unbeglaubigter Auszug?

 

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, brauchen Sie auf jeden Fall einen beglaubigten Auszug aus dem Grundbuch. Auch Ihre Sparkasse oder Bank wird bei der Beleihungsprüfung auf einer Beglaubigung bestehen. Dabei wird vom Amt bestätigt, dass es sich um keine Fälschung handelt. Ein unbeglaubigter Auszug aus dem Grundbuch ist beispielsweise ausreichend, wenn Mieter herausfinden wollen, ob der Vermieter auch tatsächlich Eigentümer der Immobilie ist.

Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch?

 

Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie direkt hier online anforern oder auch bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen.

Bei einem schriftlichen Antrag müssen Sie die genaue Bezeichnung des Grundstücks nennen (Grundbuchbezirk und Blattnummer, mindestens aber Straße und Hausnummer). Wenn Sie selbst zur Grundbucheinsichtsstelle Ihres Amtsgerichts gehen, sollten Sie auch Personalausweis und Meldebescheinigung mitbringen.  Wenn Sie nicht Eigentümer der Immobilie sind, müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse belegen. Das kann beispielsweise der Mietvertrag oder der Kaufvertrag sein.

Was genau ist eigentlich ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug anfordern?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

In jedem Bundesland können Personen einen Grundbuchauszug anfordern und auf elektronischem Weg in das Grundbuch Einsicht nehmen. Diese Einsichtnahme ist allerdings kostenpflichtig und an gewisse Zulassungskriterien geknüpft. Somit ist der Zugriff auf das Grundbuch nur einem beschränkten Personenkreis gestattet, da ein Grundbuchauszug Vermögens- und Schuldverhältnisse enthält, die nicht für die Öffentlichkeit sichtbar sein sollen. Da die Gesetzeslage dies nur oberflächlich regelt, hat das Grundbuchamt einen eigenen Ermessensspielraum.

Grundsätzlich können folgende Personen einen Grundbuchauszug anfordern: Eigentümer oder Miteigentümer des Grundstücks;

Personen, die im Grundbuch stehen, etwa als Gläubiger oder als Inhaber eines Wegerechts;

Besitzer einer gültigen Vollmacht eines der Berechtigten;

Personen, die ein berechtigtes Interesse gemäß § 12 GBO (Grundbuchordnung) beweisen können


Die Definition des Begriffs „berechtigtes Interesse“ spielt bei der Grundbucheinsicht eine zentrale Rolle. Bloße Neugier zählt nicht als berechtigtes Interesse zur Anforderung eines Grundbuchauszuges. Auch wer nur Nachbar oder Mieter ist oder sich schlicht für den Kauf der Immobilie interessiert, kann kein berechtigtes Interesse nachweisen. Wer eine konkrete Kaufabsicht hat, die er beispielsweise mit einem Entwurf des Vorkaufvertrages oder einer Maklerbestätigung nachweisen kann, beweist normalerweise berechtigtes Interesse. Gemeinhin liegt diese Bewertung im Ermessen des jeweiligen Grundbuchamtes.

Notare oder Behörden, die häufig Grundbuchauszüge anfordern müssen, können die Auszüge online erhalten. Privatpersonen oder Firmen, die nur selten einen Grundbuchauszug benötigen, müssen sich dagegen persönlich oder per Brief oder Fax an das zuständige Amtsgericht wenden.

Rechtliches und wissenswertes zum Grundbuch

Die Grundbuchordnung (GBO) ist die rechtliche Grundlage zur Führung der Grundbücher. Darin sind unter anderem die Verfahren bei Eintragungen und Löschungen geregelt. Die Grundbuchordnung wird ergänzt durch die Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (Grundbuchverfügung). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und die Erbbaurechtsverordnung (ErbbauVO) regeln darüber hinaus

 - die Eigentumsübertragung sowie

 - die Bestellung von Grundpfandrechten und anderen Lasten


Aufbau des Grundbuchs


Für jedes einzelne Grundstück wird ein besonderes Grundbuchblatt geführt. Alle Grundbuchblätter eines Grundbuchbezirks sind mit einer laufenden Nummer versehen. Das Grundbuchblatt ist das eigentliche Grundbuch des einzelnen Grundstücks. Das Grundbuch besteht aus drei Teilen:

1. Deckbaltt

2. Bestandsverzeichnis

3. Drei Abteilungen (I. ; II; und III)